Sí, la entrega de los denominados preparados de factores conforme a la Ley alemana del Medicamento por parte de consultas médicas conjuntas a pacientes hemofílicos para su autotratamiento en el domicilio constituye una actividad comercial. Por ello, también puede provocar la calificación comercial de la totalidad de los ingresos de la consulta conjunta, siempre que se supere el límite de minimis.
Actualizado: marzo de 2017
Más sobre el tema en el artículo Vorsicht: Integrierte Versorgung kann auch bei Gemeinschaftspraxen zu gewerblicher Infizierung führen!.
Preguntas relacionadas
Wann führt integrierte Versorgung zur gewerblichen Infizierung einer Gemeinschaftspraxis?
Wenn eine Gemeinschaftspraxis im Rahmen der integrierten Versorgung Fallpauschalen erhält, die nicht nur die medizinische Betreuung, sondern auch die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln abdecken, liegt ein gewerblicher Anteil vor. Dieser gewerbliche Anteil führt nach Auffassung der Finanzverwaltung (OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 16.08.2016) zur Infizierung sämtlicher Einkünfte der Gemeinschaftspraxis, sodass die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb gilt.
Wo liegt die Bagatellgrenze für die gewerbliche Infizierung bei Gemeinschaftspraxen?
Eine gewerbliche Infizierung tritt nur ein, wenn die gewerblichen Nettoumsatzerlöse sowohl 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze als auch den absoluten Betrag von 24.500 EUR pro Jahr übersteigen. Beide Grenzen müssen kumulativ überschritten sein. Unterhalb dieser Geringfügigkeitsgrenze bleibt die freiberufliche Einordnung der Gemeinschaftspraxis erhalten.
Wie lässt sich eine gewerbliche Infizierung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis vermeiden?
Die gewerbliche Infektion kann durch die Gründung einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft vermieden werden. Diese separate Gesellschaft übernimmt die gewerblichen Tätigkeiten, etwa die Abgabe von Arzneien und Hilfsmitteln. Die eigentliche Gemeinschaftspraxis bleibt dann ausschließlich freiberuflich tätig und behält ihre steuerliche Qualifikation.
Welche steuerlichen Folgen hat eine gewerbliche Infizierung der Gemeinschaftspraxis?
Werden in einer Gemeinschaftspraxis neben freiberuflichen auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, gelten die gesamten Einkünfte als gewerblich (Abfärbe- bzw. Infektionswirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Folge ist insbesondere die Gewerbesteuerpflicht aller Einkünfte und gegebenenfalls eine Bilanzierungspflicht. Die freiberufliche Einordnung entfällt vollständig.