En el caso de inmuebles arrendados pertenecientes al patrimonio privado, la ganancia por la venta está sujeta a impuestos si entre la adquisición y la venta han transcurrido menos de diez años. Este denominado plazo especulativo de diez años no se aplica, por regla general, a los inmuebles privados de uso propio, cuya venta suele estar exenta de impuestos.
Actualizado: julio de 2017
Más sobre el tema en el artículo Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.
Preguntas relacionadas
Gilt die zehnjährige Spekulationsfrist auch beim Verkauf selbst genutzter Ferienimmobilien?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.10.2016 (AZ 8 K 3825/11) gilt die zehnjährige Veräußerungsfrist auch für selbst genutzte Ferienimmobilien im Privatvermögen. Damit weicht das Gericht von der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung ab, die solche Verkäufe wie selbst genutzte Hauptwohnsitze fristunabhängig steuerfrei behandelt hatte. Beim Bundesfinanzhof ist hierzu ein Revisionsverfahren anhängig (AZ IX R 37/16).
Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?
Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.
Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?
Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.