Según una sentencia del Finanzgericht Köln de 16.10.2016 (Az. 8 K 3825/11), el plazo de enajenación de diez años se aplica también a inmuebles vacacionales de uso propio en el patrimonio privado. Con ello, el tribunal se aparta de la práctica anterior de la administración tributaria, que trataba estas ventas como las viviendas habituales de uso propio, exentas con independencia del plazo. Ante el BFH se halla pendiente un recurso de casación al respecto (Az. IX R 37/16).
Actualizado: julio de 2017
Más sobre el tema en el artículo Vorsicht beim Verkauf einer selbst genutzten Ferienimmobilie.
Preguntas relacionadas
Wann ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerpflichtig?
Bei vermieteten Immobilien im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Diese sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren gilt grundsätzlich nicht für selbst genutzte, private Immobilien, deren Verkauf in der Regel steuerfrei ist.
Was sollten Eigentümer vor dem Verkauf einer Ferienimmobilie beachten?
Vor dem Verkauf sollte unbedingt steuerlicher Rat eingeholt werden, da die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung steuerpflichtig sein kann. Eine frühzeitige Prüfung der Haltefristen und der Nutzungssituation hilft, eine unerwartete Besteuerung des Veräußerungsgewinns zu vermeiden.
Wie sollten Betroffene auf einen Steuerbescheid zum Verkauf einer Ferienimmobilie reagieren?
Wenn das Finanzamt den Verkauf einer privaten, selbst genutzten Ferienimmobilie der Besteuerung unterworfen hat, sollte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Zur Begründung kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen IX R 37/16 verwiesen werden, um den Bescheid offenzuhalten.