Pregunta

¿Cómo ha valorado fiscalmente el BFH la adquisición de una consulta médica concertada?

Mediante sentencias de 21/02/2017 (VII R 7/14 y VIII R 224/16), el BFH resolvió que, al adquirir una consulta médica concertada, junto al fondo de comercio de la consulta no se adquiere ningún activo inmaterial adicional consistente en la ventaja económica derivada de la autorización como médico concertado. Dicha ventaja queda integrada en el fondo de comercio amortizable de la consulta.

Actualizado: mayo de 2017

Más sobre el tema en el artículo Vorsicht: Abschreibungen beim Erwerb von Vertragsarztzulassungen nicht immer zwingend möglich.

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  • Ist die Vertragsarztzulassung ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut?

    Grundsätzlich ist die Vertragsarztzulassung ein höchstpersönliches, öffentlich-rechtliches Statusrecht und kann nicht direkt veräußert werden. Sie stellt nur dann ein selbständiges, immaterielles und abnutzbares Wirtschaftsgut dar, wenn ausschließlich die Zulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist. In diesem Sonderfall ist eine Abschreibung möglich.

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  • Wann ist der wirtschaftliche Vorteil aus einer Vertragsarztzulassung als eigenes Wirtschaftsgut anzusehen?

    Ein eigenes immaterielles Wirtschaftsgut liegt nach BFH-Rechtsprechung nur dann vor, wenn ausschließlich die Vertragsarztzulassung Gegenstand des Kaufvertrags ist und nicht eine komplette Praxis übernommen wird. Nur dann kann der Kaufpreis als abnutzbares Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

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  • Wie lassen sich Abschreibungsmöglichkeiten beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis sichern?

    Erwerber sollten überlegen, zunächst nur den Praxiswert zu übernehmen und den Praxissitz erst später zu verlegen. Dadurch fließt der wirtschaftliche Vorteil der Zulassung in den abschreibbaren Praxiswert ein, statt als nicht abschreibungsfähiger Posten verloren zu gehen.

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  • Was ist das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V?

    In zulassungsbeschränkten Gebieten kann eine Vertragsarztzulassung nicht direkt vom Inhaber an einen Erwerber verkauft werden. Stattdessen erfolgt die Vergabe in einem Nachbesetzungsverfahren, bei dem der Zulassungsausschuss über die Übertragung entscheidet. Praxisübertragungsverträge enthalten daher häufig Mitwirkungspflichten des bisherigen Zulassungsinhabers.

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