En una donación de efectivo procedente del patrimonio privado se aplica, por regla general, el impuesto sobre donaciones íntegro; únicamente el mínimo exento personal reduce la base imponible. En cambio, si el efectivo se mantiene en una GmbH y se donan las participaciones de dicha GmbH, las reglas de exención para el patrimonio empresarial pueden permitir una carga fiscal nula. Esta desigualdad de trato motivó la modificación legal prevista.
Actualizado: noviembre de 2012
Más sobre el tema en el artículo Vielleicht die letzte Chance: Barvermögen als Betriebsvermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen..
Preguntas relacionadas
Was ist eine Cash-GmbH im Kontext der vorweggenommenen Erbfolge?
Als Cash-GmbH bezeichnet man eine GmbH, deren Vermögen ausschließlich oder überwiegend aus Barvermögen, Sichteinlagen und Bankguthaben besteht. Sie wurde genutzt, um Barvermögen schenkungsteuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen, weil Barvermögen bisher nicht zum steuerschädlichen Verwaltungsvermögen im Sinne der §§ 13a, 13b ErbStG zählte. So konnte die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen genutzt und die Schenkungsteuerbelastung auf null reduziert werden.
Welche Neuregelung zum Verwaltungsvermögen war im JStG 2013 geplant?
Nach dem geplanten § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ErbStG-E sollten Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und sonstige Forderungen als schädliches Verwaltungsvermögen gelten, soweit sie 10 % des Unternehmenswerts übersteigen. Forderungen aus der eigentlichen operativen Unternehmenstätigkeit sollten davon ausgenommen sein. Dadurch wäre die steuerfreie Übertragung reiner Cash-GmbHs faktisch ausgeschlossen worden.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken hat der BFH zu §§ 13a, 13b ErbStG geäußert?
Der BFH hat im Beiladungsbeschluss vom 5.10.2011 (II R 9/11) verfassungsrechtliche Zweifel an der derzeitigen Verschonung von Betriebsvermögen geäußert und dabei auf in der Praxis genutzte Gestaltungen wie die Cash-GmbH hingewiesen. Diese Bedenken waren ein wesentlicher Anstoß für die geplante Neufassung der Verschonungsregelungen im ErbStG.
Gilt die Cash-GmbH-Gestaltung nach aktuellem Stand noch?
Der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Cash-GmbH wurde zunächst zurückgezogen, sodass das bisherige Recht unverändert weitergilt. Eine Neuregelung über das Jahressteuergesetz 2013 ist möglich, aber noch offen. Wer eine vorweggenommene Erbfolge plant, sollte die weitere Entwicklung eng beobachten, da bestehende Gestaltungsspielräume kurzfristig entfallen können.