Pregunta

¿Qué está previsto en relación con los rendimientos de capital extranjeros en el contexto de la autodenuncia fiscal?

La Conferencia de Ministros de Finanzas ha propuesto introducir una suspensión temporal del inicio del plazo de prescripción fiscal para los rendimientos de capital extranjeros, conforme al Derecho europeo. De este modo, los impuestos sobre ingresos extranjeros no declarados no prescribirían inicialmente. La concreción de la medida se definirá en el procedimiento legislativo.

Actualizado: julio de 2014

Más sobre el tema en el artículo Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige voraussichtlich im Januar 2015..

Preguntas relacionadas

  • Wie lange ist der Berichtigungszeitraum bei der Selbstanzeige nach der geplanten Verschärfung?

    Bisher musste der Steuerpflichtige bei einer einfachen Steuerhinterziehung nur 5 Jahre nacherklären; nur bei besonders schweren Fällen ab 50.000 Euro galten 10 Jahre. Nach der geplanten Neuregelung wird die Berichtigungspflicht in allen Fällen einheitlich auf 10 Jahre ausgedehnt. Der Steuerpflichtige muss somit für die vergangenen 10 Jahre die Steuern nacherklären und nachzahlen.

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  • Wie hoch ist der Strafzuschlag bei der Selbstanzeige nach der Neuregelung?

    Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro entfällt der Strafzuschlag. Darüber gilt eine Staffelung: 10 Prozent bei 25.000 bis 100.000 Euro, 15 Prozent bei über 100.000 bis 1 Million Euro und 20 Prozent ab 1 Million Euro. Bisher fiel erst ab 50.000 Euro ein einheitlicher Zuschlag von 5 Prozent an, jeweils zusätzlich zur Verzinsung von 6 Prozent pro Jahr.

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  • Welche Ausschlussgründe sperren eine strafbefreiende Selbstanzeige?

    Eine Selbstanzeige ist nicht mehr möglich, wenn eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, dem Täter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens mitgeteilt wurde, ein Amtsträger zur steuerlichen Prüfung erschienen ist oder die Tat bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste. Neu soll klargestellt werden, dass auch die Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau eine solche Sperrwirkung auslöst.

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  • Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die strafbefreiende Selbstanzeige?

    Die strafbefreiende Selbstanzeige ist in § 371 Abgabenordnung (AO) geregelt. Sie ist eine im deutschen Recht einmalige Möglichkeit, trotz einer bereits vollendeten Steuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Voraussetzung ist die vollständige Nacherklärung der hinterzogenen Steuern und die Zahlung der nachzuentrichtenden Beträge inklusive Zinsen und gegebenenfalls Strafzuschlägen.

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