Sí, en caso de transmisión de más del 50 % de las participaciones, debe interponerse recurso (Einspruch) contra la supresión íntegra de la compensación de pérdidas. El motivo son dos procedimientos pendientes ante el BFH que examinan la constitucionalidad de esta constelación. Hasta que se resuelvan, las liquidaciones afectadas deben mantenerse abiertas.
Actualizado: diciembre de 2017
Más sobre el tema en el artículo Verlustabzug beim Anteilsverkauf von GmbH-Anteilen: Bundesverfassungsgericht stellt teilweise Verfassungswidrigkeit fest.
Preguntas relacionadas
Wann gehen Verlustvorträge einer GmbH beim Anteilsverkauf unter?
Nach § 8c KStG gehen Verlustvorträge anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% der Anteile auf einen Erwerber übertragen werden. Bei einer Übertragung von mehr als 50% geht der Verlustvortrag vollständig verloren. Diese Regelung betrifft auch Zinsvorträge und andere Verlustpositionen.
Was hat das BVerfG zum Verlustuntergang bei GmbH-Anteilsübertragungen entschieden?
Das Bundesverfassungsgericht hat den anteiligen Verlustuntergang bei Übertragung von mehr als 25% bis 50% der Anteile als verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Verfassungsverstoß für die Jahre 2008 bis 2015 bis zum 31.12.2018 zu beseitigen. Ob die Verfassungswidrigkeit auch bei Übertragungen über 50% gilt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Was ist der fortführungsgebundene Verlustvortrag nach § 8d KStG?
Seit 2016 können Kapitalgesellschaften auf Antrag Verlustvorträge trotz schädlichem Anteilseignerwechsel erhalten, wenn sie ihren Geschäftsbetrieb unverändert fortführen. Voraussetzung ist eine unveränderte Fortführung seit drei Jahren bzw. seit Gründung, keine Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs, keine Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft, keine Organträgerstellung und keine Einbringung von Wirtschaftsgütern unter dem gemeinen Wert.
Was passiert, wenn eine Voraussetzung für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag wegfällt?
Sobald nur eine der zwingenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist, entfällt der fortführungsgebundene Verlustvortrag sofort und vollständig. Daher sollten geplante Gesellschafterwechsel oder Änderungen im Geschäftsbetrieb frühzeitig steuerlich geprüft werden, um bestehende Verlustvorträge nicht zu gefährden.