Conforme al § 147 AO, en Alemania rigen con carácter general plazos de conservación de 10 años para comprobantes contables, cuentas anuales, inventarios y documentación contable, así como de 6 años para cartas comerciales y mercantiles. Los plazos comienzan al finalizar el año natural en el que se generaron los documentos.
Actualizado: abril de 2013
Más sobre el tema en el artículo Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen: Gesetzesentwurf am 10.04.2013 beschlossen! Und wieder aussortieren?.
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Was sieht der Gesetzesentwurf vom 10.04.2013 zu steuerlichen Aufbewahrungsfristen vor?
Das Bundeskabinett hat am 10.04.2013 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die steuerlichen Aufbewahrungsfristen verkürzen soll. Ziel ist eine Entlastung von Bürgern und Wirtschaft durch reduzierten Aufwand bei der Archivierung von Belegen und Unterlagen.
Warum wurde eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen angestrebt?
Die Verkürzung soll Bürokratie abbauen und insbesondere Unternehmen finanziell sowie organisatorisch entlasten. Die Lagerung umfangreicher Papier- und Datenarchive verursacht erhebliche Kosten, die durch kürzere Fristen reduziert werden sollen.
Sollten Unternehmen aufgrund des Gesetzesentwurfs sofort Unterlagen aussortieren?
Nein, ein voreiliges Aussortieren ist nicht ratsam, solange das Gesetz nicht endgültig verabschiedet und in Kraft getreten ist. Bis dahin gelten die bestehenden Aufbewahrungsfristen unverändert weiter, und ein verfrühtes Vernichten kann steuerliche und handelsrechtliche Konsequenzen haben.