Para el primer y segundo mes con una caída de facturación de al menos el 50 por ciento no se concede ningún recargo. A partir del tercer mes el complemento asciende al 25 por ciento, a partir del cuarto mes al 35 por ciento y a partir del quinto mes al 40 por ciento. Los porcentajes se aplican sobre la Überbrückungshilfe III ya abonada.
Actualizado: abril de 2021
Más sobre el tema en el artículo Verbesserungen der Überbrückungshilfe III.
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