Pregunta

¿Cómo debe interpretarse el § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG en municipios sin tráfico de vehículos?

La norma parte de la premisa de que el tráfico de automóviles está, en principio, permitido en los municipios. Si no es así, como ocurre en las islas sin tráfico motorizado, no debe deducirse que no sea posible un transporte de personas con beneficio fiscal. En tal caso, ha de atenderse a formas de transporte sin motor comparables.

Actualizado: enero de 2020

Más sobre el tema en el artículo USt-Ermäßigung für Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken auf einer autofreien Insel.

Preguntas relacionadas

  • Kann Personenbeförderung mit Pferdekutschen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen?

    Ja, der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 13.11.2019 entschieden, dass die Beförderung mit Pferdefuhrwerken als steuerbegünstigter Taxiverkehr nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG in Betracht kommt. Voraussetzung ist, dass im Gemeindegebiet der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale eines Taxiverkehrs vergleichbar erfüllt werden.

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  • Welche Voraussetzungen muss eine motorlose Beförderung für die USt-Ermäßigung erfüllen?

    Die alternative motorlose Verkehrsform muss dem steuerbegünstigten Verkehr mit Taxen auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes entsprechen. Dazu gehören etwa feste, öffentlich bekannte Tarife und eine Abgrenzung zum nicht begünstigten Mietwagenverkehr. Reine Rund- oder Ausflugsfahrten fallen nicht darunter.

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  • Warum hatten Finanzamt und Finanzgericht die Steuerermäßigung zunächst abgelehnt?

    Sie argumentierten, der begünstigte Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG knüpfe an die Beförderung mit PKW im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes an. Da Pferdekutschen keine PKW seien, fehle es an dieser tatbestandlichen Voraussetzung. Diese enge Auslegung hat der BFH verworfen.

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  • Welche Feststellungen muss das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang treffen?

    Das Finanzgericht muss die verkehrsrechtlichen Beschränkungen auf der Insel näher untersuchen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Pferdefuhrwerk-Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verkehrsarten mit einem Taxenverkehr ohne PKW vergleichbar sind und die Abgrenzung zum Mietwagenverkehr eingehalten wird.

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