Pregunta

¿Qué cambia a partir del 01/01/2013 en el procedimiento de retención del impuesto sobre el salario (Lohnsteuer)?

A partir del 01/01/2013, la tarjeta de retención salarial en papel se sustituye por el procedimiento electrónico de retención salarial (ELStAM). Los empleadores reciben las características de retención salarial de sus trabajadores de forma electrónica, directamente de la administración tributaria. Ya no es necesario presentar una tarjeta en papel.

Actualizado: diciembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Unbedingt Daten der Lohnsteuerkarte prüfen! Last Minute Tipp für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel..

Preguntas relacionadas

  • Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?

    Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.

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  • Wie können Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale überprüfen?

    Die Prüfung kann online über das Portal www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können sich Arbeitnehmer direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um die gespeicherten Daten abzugleichen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

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  • Gelten die auf der alten Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge weiterhin?

    Nein, die auf der Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – weiterhin monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen möchte, muss diese für 2013 neu beim Finanzamt beantragen.

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  • Wie werden Freibeträge für 2013 neu beantragt?

    Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies ist schriftlich auf dem amtlichen Vordruck möglich oder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt. Erst nach Bewilligung werden die Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt.

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