Pregunta

¿Siguen siendo válidas las reducciones (Freibeträge) inscritas en la antigua tarjeta de retención salarial en papel?

No, las reducciones (Freibeträge) inscritas en la tarjeta de retención salarial en papel pierden su validez. Quien desee que se sigan considerando mensualmente determinadas reducciones —por ejemplo, por trayectos entre el domicilio y el lugar de trabajo— en la retención del impuesto sobre el salario, deberá solicitarlas de nuevo ante el Finanzamt para 2013.

Actualizado: diciembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Unbedingt Daten der Lohnsteuerkarte prüfen! Last Minute Tipp für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel..

Preguntas relacionadas

  • Was ändert sich ab 01.01.2013 beim Lohnsteuerverfahren?

    Ab dem 01.01.2013 wird die Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgelöst. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch direkt von der Finanzverwaltung. Eine Vorlage einer Papierkarte ist damit nicht mehr erforderlich.

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  • Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?

    Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.

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  • Wie können Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale überprüfen?

    Die Prüfung kann online über das Portal www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können sich Arbeitnehmer direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um die gespeicherten Daten abzugleichen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

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  • Wie werden Freibeträge für 2013 neu beantragt?

    Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies ist schriftlich auf dem amtlichen Vordruck möglich oder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt. Erst nach Bewilligung werden die Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt.

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