Pregunta

¿Qué cuestión jurídica ha planteado el BFH al TJUE sobre el tratamiento de los descuentos en medicamentos?

El BFH (auto de 22/06/2016, V R 42/15) ha planteado al TJUE la cuestión de si el distinto tratamiento, a efectos del IVA, de los descuentos concedidos a los seguros médicos legales y privados es compatible con el Derecho de la Unión. Según el BFH, no existe justificación objetiva para esta valoración divergente, ya que, conforme a la Carta de los Derechos Fundamentales de la UE, las situaciones comparables deben tratarse de igual manera.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuerliche Behandlung der Preisabschläge bei der Lieferung von Arzneimitteln: Dürfen die Abschläge unterschiedlich beurteilt werden? Klärung erfolgt durch den Europäischen Gerichtshof.

Preguntas relacionadas

  • Wie werden Preisabschläge auf Arzneimittel für gesetzliche Krankenkassen umsatzsteuerlich behandelt?

    Abschläge zugunsten gesetzlicher Krankenkassen mindern die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der Arzneimittellieferung. Grund ist das sozialversicherungsrechtliche Sachleistungsprinzip, durch das eine durchgehende Umsatzkette vom pharmazeutischen Unternehmen bis zur Krankenkasse besteht. Der Hersteller kann die Umsatzsteuer daher entsprechend reduzieren.

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  • Warum werden Preisabschläge an private Krankenversicherungen bisher anders behandelt?

    Bei privat Versicherten zahlt zunächst der Patient den vollen Preis und erhält von seiner Versicherung eine Kostenerstattung. Damit endet die umsatzsteuerliche Leistungskette beim Privatpatienten, nicht bei der Versicherung. Der Abschlag, den der Pharmaunternehmer der privaten Krankenversicherung erstattet, mindert daher nach bisheriger Auffassung nicht die Bemessungsgrundlage.

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  • Worin unterscheidet sich die Abrechnung der Arzneimittel-Preisabschläge bei GKV und PKV?

    Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Apotheke direkt zum verminderten Preis mit der Krankenkasse ab und erhält den Abschlag vom pharmazeutischen Unternehmen (ggf. über den Großhändler) erstattet. Bei Privatpatienten wird der volle Preis gezahlt und vom Versicherer erstattet; der Pharmaunternehmer erstattet den Abschlag anschließend der privaten Krankenversicherung.

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  • Welche Folgen hätte eine Gleichbehandlung der Preisabschläge für pharmazeutische Unternehmen?

    Würde der EuGH eine Gleichbehandlung verlangen, könnten pharmazeutische Unternehmen auch die Abschläge zugunsten privater Krankenversicherungen als Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage geltend machen. Dies würde zu einer entsprechenden Reduzierung der Umsatzsteuerlast führen und Erstattungsansprüche für offene Veranlagungszeiträume eröffnen.

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