Pregunta

¿Qué tribunal se ha pronunciado sobre la exención del IVA de las comunidades de costes?

El FG Münster, mediante sentencia con número de expediente 15 K 196/11, ha resuelto que las prestaciones de una comunidad de costes solo están exentas del IVA frente a sus propios miembros. Contra dicha sentencia se ha interpuesto recurso de revisión ante el BFH con el número de expediente V R 40/15.

Actualizado: abril de 2016

Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuerbefreiung bei Kostengemeinschaften.

Preguntas relacionadas

  • Sind Leistungen einer ärztlichen Kostengemeinschaft umsatzsteuerfrei?

    Leistungen einer Kostengemeinschaft, etwa die Überlassung medizinischer Einrichtungen, Apparate oder Praxisräume, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG umsatzsteuerfrei. Voraussetzung ist jedoch, dass die Leistungen ausschließlich gegenüber den Mitgliedern (Gemeinschaftern) erbracht werden. Leistungen an Nicht-Mitglieder unterliegen hingegen der Umsatzsteuer.

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  • Welche Voraussetzung muss für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 d UStG erfüllt sein?

    Die Steuerbefreiung greift nur, wenn die Kostengemeinschaft ihre Leistungen unmittelbar an ihre Gemeinschafter erbringt. Werden Leistungen auch an Dritte erbracht, ist die Befreiung insoweit ausgeschlossen. Damit soll die Begünstigung auf den Zweck der gemeinschaftlichen Kostenteilung unter den Mitgliedern beschränkt bleiben.

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  • Welche typischen Leistungen einer Kostengemeinschaft fallen unter die Umsatzsteuerbefreiung?

    Typische Leistungen sind die Überlassung medizinischer Einrichtungen und Apparate sowie die Bereitstellung von Praxisräumen an die Mitglieder. Diese Leistungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG steuerfrei, soweit sie an die Gemeinschafter erbracht werden und der unmittelbaren Ausübung ihrer steuerfreien Heilbehandlungstätigkeit dienen.

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