Pregunta

¿Por qué los fotolibros no se benefician del tipo reducido de IVA como los libros tradicionales?

Los libros tradicionales están destinados a la difusión general a través de editoriales o del comercio librero y suelen llevar un ISBN. Los fotolibros, en cambio, son diseñados individualmente por el cliente, sirven para documentar acontecimientos personales o empresariales y no están previstos para la distribución general. Por ello quedan fuera del ámbito de aplicación de la reducción del tipo impositivo según el Nr. 49 letra a) del Anexo 2 de la UStG.

Actualizado: mayo de 2016

Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuer: Steuersatz auf Fotobücher (BMF).

Preguntas relacionadas

  • Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Fotobücher?

    Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG ist nicht anwendbar, da Fotobücher umsatzsteuerlich nicht als begünstigte Bücher gelten.

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  • Welche Merkmale kennzeichnen ein Fotobuch im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Ein Fotobuch wird vom Kunden mithilfe einer vom Anbieter bereitgestellten Software oder Webanwendung individuell gestaltet und besteht überwiegend aus Fotos, ggf. ergänzt durch kurze Texte. Es dient der Dokumentation privater Ereignisse oder der Darstellung von Unternehmen, ist nicht zur allgemeinen Verbreitung über Verlage oder Buchhandel bestimmt und besitzt keine ISBN.

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  • Spielt das Format oder die Druckart des Fotobuchs für den Steuersatz eine Rolle?

    Nein. Der Regelsteuersatz gilt auch dann, wenn das Fotobuch andere Abmessungen als die in der Durchführungsverordnung genannten aufweist oder nicht bzw. nicht vollständig im Vollfarbdruck hergestellt wurde. Maßgeblich ist die typische Funktion und Gestaltung als individualisiertes Fotobuch.

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  • Gibt es eine Übergangsregelung für vor dem 1.1.2017 gelieferte Fotobücher?

    Ja. Für vor dem 1.1.2017 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern wird es – vorbehaltlich der Einschränkungen in Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG – nicht beanstandet, wenn diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden. Diese Nichtbeanstandung gilt auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

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