Pregunta

¿El formato o el tipo de impresión del fotolibro influye en el tipo impositivo?

No. El tipo impositivo general se aplica también cuando el fotolibro tiene dimensiones distintas a las indicadas en el reglamento de ejecución o cuando no ha sido producido íntegramente en impresión a todo color. Lo determinante es la función y configuración típica como fotolibro personalizado.

Actualizado: mayo de 2016

Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuer: Steuersatz auf Fotobücher (BMF).

Preguntas relacionadas

  • Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Fotobücher?

    Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG ist nicht anwendbar, da Fotobücher umsatzsteuerlich nicht als begünstigte Bücher gelten.

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  • Welche Merkmale kennzeichnen ein Fotobuch im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Ein Fotobuch wird vom Kunden mithilfe einer vom Anbieter bereitgestellten Software oder Webanwendung individuell gestaltet und besteht überwiegend aus Fotos, ggf. ergänzt durch kurze Texte. Es dient der Dokumentation privater Ereignisse oder der Darstellung von Unternehmen, ist nicht zur allgemeinen Verbreitung über Verlage oder Buchhandel bestimmt und besitzt keine ISBN.

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  • Gibt es eine Übergangsregelung für vor dem 1.1.2017 gelieferte Fotobücher?

    Ja. Für vor dem 1.1.2017 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern wird es – vorbehaltlich der Einschränkungen in Nr. 49 der Anlage 2 zum UStG – nicht beanstandet, wenn diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden. Diese Nichtbeanstandung gilt auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger.

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  • Warum gilt für Fotobücher nicht der ermäßigte Steuersatz wie für klassische Bücher?

    Klassische Bücher sind zur allgemeinen Verbreitung über Verlage oder den Buchhandel bestimmt und tragen üblicherweise eine ISBN. Fotobücher hingegen werden individuell vom Kunden gestaltet, dienen der Dokumentation persönlicher oder betrieblicher Ereignisse und sind nicht für den allgemeinen Vertrieb vorgesehen. Daher fallen sie aus dem Anwendungsbereich der Steuerermäßigung nach Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG heraus.

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