Sí. Para las entregas y adquisiciones intracomunitarias de álbumes fotográficos realizadas antes del 1.1.2017 no se objetará —con sujeción a las limitaciones del nº 49 del Anexo 2 de la UStG— que dichas operaciones se sometan al tipo reducido. Esta no objeción se aplica también a efectos de la deducción del impuesto soportado por el destinatario de la prestación.
Actualizado: mayo de 2016
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Preguntas relacionadas
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Fotobücher?
Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG ist nicht anwendbar, da Fotobücher umsatzsteuerlich nicht als begünstigte Bücher gelten.
Welche Merkmale kennzeichnen ein Fotobuch im umsatzsteuerlichen Sinne?
Ein Fotobuch wird vom Kunden mithilfe einer vom Anbieter bereitgestellten Software oder Webanwendung individuell gestaltet und besteht überwiegend aus Fotos, ggf. ergänzt durch kurze Texte. Es dient der Dokumentation privater Ereignisse oder der Darstellung von Unternehmen, ist nicht zur allgemeinen Verbreitung über Verlage oder Buchhandel bestimmt und besitzt keine ISBN.
Spielt das Format oder die Druckart des Fotobuchs für den Steuersatz eine Rolle?
Nein. Der Regelsteuersatz gilt auch dann, wenn das Fotobuch andere Abmessungen als die in der Durchführungsverordnung genannten aufweist oder nicht bzw. nicht vollständig im Vollfarbdruck hergestellt wurde. Maßgeblich ist die typische Funktion und Gestaltung als individualisiertes Fotobuch.
Warum gilt für Fotobücher nicht der ermäßigte Steuersatz wie für klassische Bücher?
Klassische Bücher sind zur allgemeinen Verbreitung über Verlage oder den Buchhandel bestimmt und tragen üblicherweise eine ISBN. Fotobücher hingegen werden individuell vom Kunden gestaltet, dienen der Dokumentation persönlicher oder betrieblicher Ereignisse und sind nicht für den allgemeinen Vertrieb vorgesehen. Daher fallen sie aus dem Anwendungsbereich der Steuerermäßigung nach Nr. 49 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG heraus.