En las entregas a particulares (consumidores finales) en otros países de la UE, el lugar de entrega se sitúa, por regla general, en el lugar de origen de la mercancía. Por tanto, si se envía desde Alemania, debe repercutirse y liquidarse el IVA alemán. Esto rige siempre que no se supere el umbral de entregas correspondiente del país de destino.
Actualizado: abril de 2016
Más sobre el tema en el artículo Umsatzsteuer im Versandhandel! Achtung: Lieferschwelle in Frankreich herabgesetzt!.
Preguntas relacionadas
Wie hoch ist die Lieferschwelle für Versandhandel nach Frankreich?
Die Lieferschwelle für Versendungs- und Beförderungslieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Privatkunden in Frankreich wurde zum 01.01.2016 von 100.000 EUR auf 35.000 EUR netto herabgesetzt. Wird dieser Wert überschritten, verlagert sich der Lieferort nach Frankreich.
Welche Folgen hat das Überschreiten der französischen Lieferschwelle?
Sobald die Lieferschwelle von 35.000 EUR netto überschritten wird, muss sich der Lieferant in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen. Die Lieferungen sind dann mit französischer Umsatzsteuer (derzeit 20 %) in Rechnung zu stellen. In Frankreich sind zudem laufende Umsatzsteuervoranmeldungen sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Warum entfällt bei Privatkunden im EU-Ausland die Umsatzsteuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung gilt nur für Lieferungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. Bei Lieferungen an Privatpersonen greift diese Befreiung nicht, sodass die Umsätze entweder im Abgangsland oder – bei Überschreiten der Lieferschwelle – im Bestimmungsland zu versteuern sind.
Wo verlagert sich der Lieferort beim Überschreiten der Lieferschwelle hin?
Wird die im Bestimmungsland geltende Lieferschwelle überschritten, gilt nicht mehr der Abgangsort, sondern das Bestimmungsland als Lieferort. Der Versender schuldet ab diesem Zeitpunkt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes und muss sich dort registrieren und steuerlich erklären.