En cada fallecimiento, el registro comprueba electrónicamente si existen documentos relevantes para la sucesión de la persona fallecida e informa al Nachlassgericht (juzgado de sucesiones) competente. También se notifica al tribunal o notario depositario y se le solicita remitir la documentación al Nachlassgericht. De este modo, la última voluntad del fallecido puede ejecutarse con mayor rapidez.
Actualizado: diciembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.
Preguntas relacionadas
Was ist das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer?
Das Zentrale Testamentsregister ist ein bundesweites elektronisches Register, in dem alle erbfolgerelevanten Urkunden wie Testamente und Erbverträge erfasst sind, die in notarielle oder gerichtliche Verwahrung gelangen. Es speichert auch die Daten der verwahrenden Stelle. Ziel ist es, Nachlassverfahren schneller und effizienter abzuwickeln.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?
Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.
Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?
Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.