El Registro Central de Testamentos (Zentrales Testamentsregister) es un registro electrónico de ámbito federal en el que se inscriben todos los documentos relevantes para la sucesión, como testamentos y pactos sucesorios, que se depositan en custodia notarial o judicial. También almacena los datos de la entidad depositaria. Su finalidad es agilizar y hacer más eficientes los procedimientos sucesorios.
Actualizado: diciembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Testamentsverzeichnisüberführung geht planmäßig weiter.
Preguntas relacionadas
Wie unterstützt das Zentrale Testamentsregister das Nachlassverfahren im Sterbefall?
Bei jedem Sterbefall prüft das Register elektronisch, ob erbfolgerelevante Urkunden für die verstorbene Person vorliegen, und informiert das zuständige Nachlassgericht. Auch das verwahrende Gericht oder der Notar werden benachrichtigt und gebeten, die Unterlagen an das Nachlassgericht zu übermitteln. Dadurch kann der letzte Wille des Verstorbenen schneller ausgeführt werden.
Welche Bundesländer wurden bereits vollständig in das Zentrale Testamentsregister überführt?
Vollständig überführt wurden bislang die Testamentsverzeichnisse der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Zusätzlich wurde die ehemalige Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin in das Register übernommen.
Was bedeuten gelbe und weiße Karteikarten im Rahmen der Testamentsverzeichnisüberführung?
Gelbe Karteikarten sind Verwahrungsnachrichten über erbfolgerelevante Urkunden, von denen rund 3 Millionen digitalisiert wurden. Weiße Karteikarten enthalten Mitteilungen über nichteheliche oder einzeladoptierte Kinder; davon wurden etwa 1,4 Millionen erfasst. Beide Kartentypen werden im Zuge der Überführung von den Standesämtern in das Zentrale Testamentsregister digital übernommen.
Wie weit ist die Digitalisierung der Karteikarten durch die Bundesnotarkammer bereits fortgeschritten?
Bislang wurden bei rund 1.250 Standesämtern Informationen eingeholt und digitalisiert. Damit ist etwa ein Viertel der insgesamt zu übernehmenden Karteikarten erfasst. Die Bundesnotarkammer führt diese Aufgabe im gesetzlichen Auftrag aus und die Überführung verläuft planmäßig.