Pregunta

¿Cuándo son deducibles los gastos de ropa como vestimenta profesional típica?

Los gastos de ropa solo son deducibles cuando se trata de vestimenta profesional típica que, por sus características, esté destinada casi exclusivamente al uso laboral. Son ejemplos los uniformes, las togas oficiales o las batas de médico. En cambio, las prendas que también puedan llevarse en el ámbito privado no son deducibles.

Actualizado: agosto de 2015

Más sobre el tema en el artículo Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin führt nicht zu Werbungskosten.

Preguntas relacionadas

  • Sind Schuhe einer Schuhverkäuferin als Werbungskosten abzugsfähig?

    Nein. Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Az. 9 K 3675/14 E) entschieden, dass die Anschaffungskosten für Schuhe einer Schuhverkäuferin auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen eigener Schuhmodelle vorschreibt. Schuhe gelten als bürgerliche Kleidung, deren Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen sind.

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  • Spielt es eine Rolle, ob Kleidung tatsächlich nur beruflich getragen wird?

    Nein. Der Werbungskostenabzug für bürgerliche Kleidung ist bereits dann ausgeschlossen, wenn eine private Nutzung möglich und üblich ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Kleidung tatsächlich so gut wie ausschließlich im Beruf getragen und eigens dafür angeschafft wurde.

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  • Warum scheitert der Werbungskostenabzug bei Schuhen, die zur Damenmode gehören?

    Schuhe, die allgemein zur Damenmode gehören, können gleichermaßen bei privaten Anlässen getragen werden. Eine objektive Abgrenzung zwischen berufsbezogenen Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung ist daher nicht möglich, sodass ein Werbungskostenabzug nach § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen ist.

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  • Hilft eine arbeitsvertragliche Trageverpflichtung beim Werbungskostenabzug?

    Nein. Auch eine arbeitsvertragliche oder durch Servicestandards festgelegte Verpflichtung, bestimmte Kleidungsstücke wie Schuhe des eigenen Hauses zu tragen, macht diese nicht zu typischer Berufskleidung. Maßgeblich ist allein die objektive Beschaffenheit des Kleidungsstücks und dessen private Verwendbarkeit.

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