Pregunta

¿Importa si la ropa realmente solo se usa para fines profesionales?

No. La deducción como gasto profesional (Werbungskosten) de ropa convencional queda excluida ya cuando un uso privado es posible y habitual. Esto rige incluso si la prenda se utiliza prácticamente solo en el trabajo y se adquirió específicamente para ello.

Actualizado: agosto de 2015

Más sobre el tema en el artículo Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin führt nicht zu Werbungskosten.

Preguntas relacionadas

  • Sind Schuhe einer Schuhverkäuferin als Werbungskosten abzugsfähig?

    Nein. Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 1. Juli 2015 (Az. 9 K 3675/14 E) entschieden, dass die Anschaffungskosten für Schuhe einer Schuhverkäuferin auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Arbeitgeber das Tragen eigener Schuhmodelle vorschreibt. Schuhe gelten als bürgerliche Kleidung, deren Kosten der privaten Lebensführung zuzurechnen sind.

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  • Wann sind Aufwendungen für Kleidung als typische Berufskleidung abzugsfähig?

    Aufwendungen für Kleidung sind nur abzugsfähig, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist. Beispiele sind Uniformen, Amtstrachten oder Arztkittel. Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden können, sind hingegen nicht abzugsfähig.

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  • Warum scheitert der Werbungskostenabzug bei Schuhen, die zur Damenmode gehören?

    Schuhe, die allgemein zur Damenmode gehören, können gleichermaßen bei privaten Anlässen getragen werden. Eine objektive Abgrenzung zwischen berufsbezogenen Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung ist daher nicht möglich, sodass ein Werbungskostenabzug nach § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen ist.

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  • Hilft eine arbeitsvertragliche Trageverpflichtung beim Werbungskostenabzug?

    Nein. Auch eine arbeitsvertragliche oder durch Servicestandards festgelegte Verpflichtung, bestimmte Kleidungsstücke wie Schuhe des eigenen Hauses zu tragen, macht diese nicht zu typischer Berufskleidung. Maßgeblich ist allein die objektive Beschaffenheit des Kleidungsstücks und dessen private Verwendbarkeit.

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