Pregunta

¿Son deducibles como gastos profesionales los zapatos de una vendedora de calzado?

No. El Finanzgericht Münster, en sentencia de 1 de julio de 2015 (Az. 9 K 3675/14 E), resolvió que los gastos de adquisición de zapatos de una vendedora de calzado no son deducibles como gastos profesionales (Werbungskosten), aunque el empleador exija el uso de los modelos propios de la tienda. Los zapatos se consideran ropa civil, cuyos costes se imputan al ámbito privado.

Actualizado: agosto de 2015

Más sobre el tema en el artículo Anschaffung von Schuhen einer Schuhverkäuferin führt nicht zu Werbungskosten.

Preguntas relacionadas

  • Wann sind Aufwendungen für Kleidung als typische Berufskleidung abzugsfähig?

    Aufwendungen für Kleidung sind nur abzugsfähig, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist. Beispiele sind Uniformen, Amtstrachten oder Arztkittel. Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden können, sind hingegen nicht abzugsfähig.

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  • Spielt es eine Rolle, ob Kleidung tatsächlich nur beruflich getragen wird?

    Nein. Der Werbungskostenabzug für bürgerliche Kleidung ist bereits dann ausgeschlossen, wenn eine private Nutzung möglich und üblich ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Kleidung tatsächlich so gut wie ausschließlich im Beruf getragen und eigens dafür angeschafft wurde.

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  • Warum scheitert der Werbungskostenabzug bei Schuhen, die zur Damenmode gehören?

    Schuhe, die allgemein zur Damenmode gehören, können gleichermaßen bei privaten Anlässen getragen werden. Eine objektive Abgrenzung zwischen berufsbezogenen Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung ist daher nicht möglich, sodass ein Werbungskostenabzug nach § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen ist.

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  • Hilft eine arbeitsvertragliche Trageverpflichtung beim Werbungskostenabzug?

    Nein. Auch eine arbeitsvertragliche oder durch Servicestandards festgelegte Verpflichtung, bestimmte Kleidungsstücke wie Schuhe des eigenen Hauses zu tragen, macht diese nicht zu typischer Berufskleidung. Maßgeblich ist allein die objektive Beschaffenheit des Kleidungsstücks und dessen private Verwendbarkeit.

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