Pregunta

¿Por qué los costes de procesos civiles se consideran inevitables según la jurisprudencia más reciente del BFH?

El BFH ha modificado su jurisprudencia en el sentido de que los costes de procesos civiles pueden, en principio, reconocerse como inevitables conforme al § 33 EStG, con independencia del objeto del proceso. Se fundamenta en que el contribuyente normalmente solo puede hacer valer su derecho por la vía judicial. El FG Düsseldorf traslada esta argumentación también al procedimiento previo de conciliación.

Actualizado: diciembre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten eines Schlichtungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

    Nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 08.08.2013 (11 K 3540/12) können Kosten eines Schlichtungsverfahrens als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG abgezogen werden. Das Gericht wertete das Schlichtungsverfahren als Vorstufe zum Zivilprozess und sah die Aufwendungen damit als zwangsläufig an. Allerdings wurde die Revision zum BFH zugelassen, sodass die endgültige höchstrichterliche Klärung noch aussteht.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Aufwendungen waren im Streitfall des FG Düsseldorf konkret betroffen?

    Streitgegenständlich waren Rechtsanwaltsgebühren und Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit einem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW entstanden sind. Der Kläger hatte als Eigentümer eines Zweifamilienhauses in einem ehemaligen Bergbaugebiet Schadensersatzansprüche gegen das Bergbauunternehmen geltend gemacht und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich erzielt.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie hatte das Finanzamt die Kosten des Schlichtungsverfahrens ursprünglich behandelt?

    Das Finanzamt ordnete die Anwalts- und Gutachterkosten den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung zu und versagte den Ansatz als außergewöhnliche Belastung. Erst das FG Düsseldorf hat dieser Auffassung widersprochen und den Abzug zugelassen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Ist das Urteil des FG Düsseldorf zum Schlichtungsverfahren rechtskräftig?

    Nein, das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ist die steuerliche Anerkennung von Schlichtungskosten als außergewöhnliche Belastung nicht abschließend geklärt. Steuerpflichtige sollten entsprechende Fälle daher offenhalten und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas