Pregunta

¿Son los gastos de la renovación completa de una cocina integrada en un inmueble arrendado deducibles de inmediato?

No. Según la sentencia del BFH de 3.8.2016 (IX R 14/15), los gastos de la renovación completa de una cocina integrada no constituyen un gasto de mantenimiento deducible de inmediato. Deben imputarse a lo largo de la vida útil de diez años mediante AfA (amortización) como gastos deducibles en los rendimientos del arrendamiento.

Actualizado: diciembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo Schlechte Nachricht für Vermieter: Aufwendungen für Rundum-Erneuerung einer Einbauküche sind kein Erhaltungsaufwand- nur über AfA absetzbar.

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