Pregunta

¿Desde cuándo se aplica la indemnización a tanto alzado por mora del § 288 Abs. 5 BGB a las relaciones laborales existentes?

Inicialmente, la norma solo se aplicaba a las relaciones laborales iniciadas después del 28/07/2014. Desde el 30/06/2016, sin embargo, la indemnización a tanto alzado por mora es aplicable a todas las relaciones laborales, incluidos los contratos anteriores.

Actualizado: julio de 2016

Más sobre el tema en el artículo Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung.

Preguntas relacionadas

  • Welcher pauschale Schadensersatz steht Arbeitnehmern bei verspäteter Lohnzahlung zu?

    Nach § 288 Abs. 5 BGB haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR, wenn der Arbeitgeber den Lohn verspätet zahlt. Diese Pauschale fällt bei jeder verspäteten Zahlung an, ohne dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss.

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  • Gilt die Verzugspauschale von 40 EUR auch bei verspäteten Abschlagszahlungen?

    Ja, die Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB wird auch bei verspäteten Abschlagszahlungen fällig. Maßgeblich ist allein, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug gerät.

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  • Mussten Arbeitnehmer früher einen konkreten Schaden bei Lohnverzug nachweisen?

    Vor Einführung der Verzugspauschale konnten Arbeitnehmer Ersatzansprüche nur geltend machen, wenn sie einen konkreten Schaden beziffern konnten, etwa Mahngebühren oder Kosten aus Rücklastschriften. Ohne konkreten Nachweis bestand praktisch keine Handhabe gegenüber dem Arbeitgeber.

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  • Welchen Zweck verfolgt die Verzugspauschale bei Lohnzahlungen?

    Die Pauschale soll Arbeitgeber zu einer pünktlichen Lohnzahlung anhalten und damit den Druck zur fristgerechten Erfüllung erhöhen. Zugleich werden die ersten Unannehmlichkeiten des Arbeitnehmers bei einer verspäteten Zahlung pauschal abgegolten.

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