Los autónomos no deberían trabajar de forma permanente para un único cliente ni obtener más de 5/6 de su facturación de un solo cliente. Conviene evitar la dependencia jerárquica, por ejemplo mediante la participación en reuniones internas. Para una aclaración con seguridad jurídica, puede solicitarse, dentro del mes siguiente al inicio de la actividad, un procedimiento de determinación de estatus (Statusfeststellungsverfahren) ante la Deutsche Rentenversicherung.
Actualizado: septiembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Risiko Scheinselbständigkeit: neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird voraussichtlich noch bis Januar 2017 als Gesetz verabschiedet!.
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Was bedeutet Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständig ist, wer nach außen als selbstständiger Unternehmer auftritt, dessen tatsächliche Tätigkeit aber der eines Arbeitnehmers entspricht. Maßgeblich ist die Gesamtbetrachtung der Arbeitsumstände, nicht die formale Bezeichnung im Vertrag. Liegt Scheinselbständigkeit vor, besteht Sozialversicherungspflicht wie bei einem Arbeitsverhältnis.
Welche Merkmale sprechen für eine echte selbständige Tätigkeit?
Für eine selbständige Tätigkeit sprechen unternehmerisches Handeln, Weisungsfreiheit, eigene sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie die freie Wahl von Arbeitsort, Arbeitszeit und Aufträgen. Auch eine eigene Buchführung, freie Honorarverrechnung und die Möglichkeit, Aufträge abzulehnen, sind Indizien. Entscheidend ist immer das Gesamtbild der Tätigkeit.
Welche Indizien deuten auf eine Scheinselbständigkeit hin?
Indizien sind unter anderem die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Arbeit in den Räumen des Auftraggebers sowie die Ausführung gleicher Aufgaben wie dessen Arbeitnehmer. Auch wenn der Selbständige zuvor beim Auftraggeber angestellt war oder in interne Abläufe eingebunden ist, spricht dies gegen eine echte Selbständigkeit.
Welche Folgen drohen bei festgestellter Scheinselbständigkeit?
Die Sozialversicherungspflicht greift rückwirkend ab Aufnahme der Tätigkeit. Der Auftraggeber kann bis zu 30 Jahre rückwirkend zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden, der Auftragnehmer maximal 3 Monate rückwirkend. Zusätzlich drohen dem Auftraggeber Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt.