Según la jurisprudencia del BFH (auto de 13/03/2013, Az. X B 16/12), la Administración tributaria está facultada para estimar los ingresos de explotación cuando los libros de caja se hayan corregido reiteradamente o resulten contradictorios en sí mismos. Además, existe riesgo de estimación cuando no se llevan registros ordenados de los ingresos en efectivo.
Actualizado: agosto de 2013
Más sobre el tema en el artículo Oberste Rechtsprechung: Finanzamt darf bei mangelnder Erstellung von Kassenberichten die Einnahmen schätzen!.
Preguntas relacionadas
Müssen Einnahmen-Überschussrechner ein Kassenbuch führen?
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Dennoch müssen die Betriebseinnahmen jederzeit vollständig und richtig nachvollziehbar sein und vom Finanzamt überprüft werden können. In der Praxis empfiehlt sich daher eine geordnete Dokumentation der Bareinnahmen.
Wann gilt ein Kassenbericht als ordnungsgemäß?
Ein Kassenbericht ist nach dem BFH dann ordnungsgemäß, wenn sich die Tageseinnahmen widerspruchsfrei aus den dokumentierten Anfangs- und Endbeständen der Kasse herleiten lassen. Die Aufzeichnungen müssen richtig, vollständig und nachprüfbar sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Schätzung durch das Finanzamt unzulässig.
Welche Folgen drohen bei fehlenden oder mangelhaften Kassenaufzeichnungen?
Bei fehlenden oder widersprüchlichen Kassenaufzeichnungen kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen regelmäßig zu erheblichen Hinzuschätzungen der Einnahmen. Diese Schätzungen führen zu deutlichen Steuernachzahlungen einschließlich Zinsen. Eine sorgfältige und schlüssige Kassenführung ist daher auch für EÜR-Rechner praktisch unverzichtbar.