Pregunta

¿Qué ocurre en una GbR si fallece el único administrador?

Al desaparecer el único socio con facultad de administración, se restablece automáticamente la facultad conjunta de administración de los socios restantes, conforme al § 709 Abs. 1 BGB. A partir de ese momento, todos los socios están conjuntamente facultados y obligados a llevar la administración.

Actualizado: enero de 2015

Más sobre el tema en el artículo Notgeschäftsführer bei einer GbR?.

Preguntas relacionadas

  • Kann bei einer GbR ein Notgeschäftsführer bestellt werden?

    Nein. Der BGH hat mit Beschluss vom 23.09.2014 (Az. II ZB 4/14) entschieden, dass die Bestellung eines Notgeschäftsführers bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht möglich ist. Die Vorschrift des § 29 BGB ist auf Vereine zugeschnitten und auf die GbR nicht übertragbar, da keine planwidrige Regelungslücke besteht.

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  • Warum sieht der BGH keine Regelungslücke für einen Notgeschäftsführer bei der GbR?

    Der BGH argumentiert, dass das Gesetz für den Ausfall des Alleingeschäftsführers in § 709 Abs. 1 BGB eindeutig die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter vorsieht. Auch eine mögliche gegenseitige Blockade der verbliebenen Gesellschafter ist dem gesetzlichen Regelfall immanent und rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 29 BGB.

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  • Für welche Rechtsform ist § 29 BGB (Notbestellung) eigentlich vorgesehen?

    § 29 BGB regelt ausschließlich die Notbestellung eines Vorstandsmitglieds beim Verein, wenn die erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und der Verein dadurch handlungsunfähig wäre. Die Norm ist nicht auf Personengesellschaften wie die GbR übertragbar.

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  • Wie sollten GbR-Gesellschafter den Ausfall des Geschäftsführers vertraglich absichern?

    Da kein Notgeschäftsführer bestellt werden kann, empfiehlt sich eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, etwa durch Benennung eines Stellvertreters, einer Nachfolgeklausel oder einer Vollmachtsregelung. So lässt sich die Handlungsfähigkeit der GbR auch beim Ausfall des alleinigen Geschäftsführers sicherstellen und Streit zwischen den verbliebenen Gesellschaftern vermeiden.

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