Pregunta

¿Por qué el BGH no aprecia una laguna legal para un administrador de urgencia en la GbR?

El BGH argumenta que la ley, para el caso de cese del administrador único, prevé inequívocamente en el § 709 Abs. 1 BGB la facultad de administración conjunta de todos los socios. Un eventual bloqueo recíproco entre los socios restantes es inherente al supuesto legal y no justifica una aplicación analógica del § 29 BGB.

Actualizado: enero de 2015

Más sobre el tema en el artículo Notgeschäftsführer bei einer GbR?.

Preguntas relacionadas

  • Kann bei einer GbR ein Notgeschäftsführer bestellt werden?

    Nein. Der BGH hat mit Beschluss vom 23.09.2014 (Az. II ZB 4/14) entschieden, dass die Bestellung eines Notgeschäftsführers bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht möglich ist. Die Vorschrift des § 29 BGB ist auf Vereine zugeschnitten und auf die GbR nicht übertragbar, da keine planwidrige Regelungslücke besteht.

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  • Was passiert in einer GbR, wenn der alleinige Geschäftsführer verstirbt?

    Mit dem Wegfall des einzigen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafters lebt automatisch die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der verbliebenen Gesellschafter gemäß § 709 Abs. 1 BGB wieder auf. Alle Gesellschafter sind dann gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

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  • Für welche Rechtsform ist § 29 BGB (Notbestellung) eigentlich vorgesehen?

    § 29 BGB regelt ausschließlich die Notbestellung eines Vorstandsmitglieds beim Verein, wenn die erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und der Verein dadurch handlungsunfähig wäre. Die Norm ist nicht auf Personengesellschaften wie die GbR übertragbar.

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  • Wie sollten GbR-Gesellschafter den Ausfall des Geschäftsführers vertraglich absichern?

    Da kein Notgeschäftsführer bestellt werden kann, empfiehlt sich eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, etwa durch Benennung eines Stellvertreters, einer Nachfolgeklausel oder einer Vollmachtsregelung. So lässt sich die Handlungsfähigkeit der GbR auch beim Ausfall des alleinigen Geschäftsführers sicherstellen und Streit zwischen den verbliebenen Gesellschaftern vermeiden.

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