La Neustarthilfe asciende al 50 % de la facturación de referencia de seis meses, con un anticipo máximo de 7.500 €. La facturación de referencia se calcula, por regla general, a partir de la facturación anual de 2019: (facturación anual 2019 / 12) × 6. Para los solicitantes que iniciaron su actividad entre el 01/01/2019 y el 01/05/2020, existen tres métodos de cálculo alternativos a elegir.
Actualizado: marzo de 2021
Más sobre el tema en el artículo Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
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