Pregunta

¿Qué mención obligatoria debe figurar en un abono (Gutschrift) desde el 01/07/2013?

Un abono (Gutschrift) en el sentido del IVA debe contener obligatoriamente, desde el 01/07/2013, la denominación «Gutschrift». Si falta esta indicación, no se trata de una factura conforme, por lo que el destinatario no podrá deducir el IVA soportado.

Actualizado: septiembre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Neuerungen in der Umsatzsteuer (AmtshilfeRLUmsG): Auf einen Blick!.

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