Pregunta

¿Qué indicaciones deben constar en la factura en el régimen del margen de beneficio según el § 25a UStG?

Según el caso concreto, debe indicarse «Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung» (bienes usados/régimen especial), «Kunstgegenstände/Sonderregelung» (objetos de arte/régimen especial) u «Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung» (objetos de colección y antigüedades/régimen especial). Estas menciones son obligatorias; sin ellas la factura no es correcta y no se admite la deducción del IVA soportado.

Actualizado: septiembre de 2013

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