Pregunta

¿Qué mención es obligatoria en las facturas en casos de inversión del sujeto pasivo conforme al § 13b UStG?

La factura debe incluir obligatoriamente la indicación «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers» (inversión del sujeto pasivo). La Administración tributaria también acepta la formulación inglesa «Reverse-Charge». La ausencia de esta mención no afecta, sin embargo, a la deducción del IVA soportado, ya que en los casos de Reverse-Charge no se requiere una factura formalmente correcta.

Actualizado: septiembre de 2013

Más sobre el tema en el artículo Neuerungen in der Umsatzsteuer (AmtshilfeRLUmsG): Auf einen Blick!.

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