El límite para los bienes económicos de escaso valor (GWG, geringwertige Wirtschaftsgüter) se elevará de los actuales 800 € a 1.000 € (netos, sin IVA) por bien. Hasta dicho importe, los costes de adquisición o producción podrán deducirse íntegramente como gasto de explotación de forma inmediata.
Actualizado: diciembre de 2023
Más sobre el tema en el artículo Neue Grenzen (1.000 €) für geringwertige Wirtschaftsgüter.
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