Pregunta

¿Cuándo existe excepcionalmente una obligación preventiva de esparcir antideslizante durante la noche?

Una obligación preventiva nocturna de esparcir antideslizante solo existe en puntos especialmente peligrosos y únicamente cuando allí cabe esperar realmente un volumen de tráfico nocturno significativo. Determinante es una situación concreta de peligro, no el mero tránsito aislado de unas pocas personas.

Actualizado: noviembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Nächtliche Streupflicht auf Straßen?.

Preguntas relacionadas

  • Besteht eine kommunale Streupflicht auch in den Nachtstunden?

    Grundsätzlich nein. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Gemeinden bei nächtlicher Glatteisbildung in der Regel erst ab etwa 6.00 Uhr morgens streuen. Eine vorbeugende Streupflicht in den Nachtstunden besteht nur ausnahmsweise dann, wenn an bestimmten Stellen mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Reichen Zeitungsausträger aus, um eine nächtliche Streupflicht zu begründen?

    Nein. Einzelne Personen wie Zeitungsausträger, die vor Beginn der allgemeinen Streupflicht (ca. 6.00 Uhr) unterwegs sind, lösen kein ausreichendes Verkehrsaufkommen aus, das eine vorbeugende nächtliche Streupflicht der Gemeinde begründen würde. Sie müssen sich auf die bestehenden Witterungsverhältnisse selbst einstellen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wann haftet eine Gemeinde bei einem Glatteisunfall auf einer Anliegerstraße?

    Eine Haftung der Gemeinde kommt nur in Betracht, wenn sich der Unfall innerhalb der räum- und streupflichtigen Zeit ereignet hat und die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Ereignet sich der Unfall außerhalb dieser Zeiten – etwa um 4.30 Uhr morgens – scheiden Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld regelmäßig aus.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wann beginnt die allgemeine Streupflicht der Gemeinde am Morgen?

    Die allgemeine Streupflicht beginnt nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig erst gegen 6.00 Uhr morgens. Vor diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde grundsätzlich nicht verpflichtet, Glätte auf Anliegerstraßen zu beseitigen oder vorbeugend zu streuen.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas