La titular de un vehículo estacionado al borde de la calzada abrió la puerta del conductor justo delante de una ciclista que se aproximaba. La ciclista no pudo esquivarla, chocó contra la puerta, cayó sobre la nuca y sufrió graves lesiones craneoencefálicas. Pese a la culpa de la conductora, se imputó a la ciclista una corresponsabilidad por no llevar casco.
Actualizado: septiembre de 2013
Más sobre el tema en el artículo Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.
Preguntas relacionadas
Muss ein Radfahrer ohne Helm bei Unfall ein Mitverschulden hinnehmen?
Nach einem Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 05.06.2013 ist einem Radfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr mit einem verkehrswidrig handelnden Dritten kollidiert und Kopfverletzungen erleidet, grundsätzlich ein Mitverschulden anzurechnen, wenn er keinen Fahrradhelm getragen hat. Das Gericht begründet dies damit, dass der Verletzte Schutzmaßnahmen zur eigenen Sicherheit unterlassen habe.
Besteht in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?
Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht in Deutschland nicht. Allerdings hat das OLG Schleswig-Holstein mit seiner Mitverschuldens-Rechtsprechung faktisch eine indirekte Helmpflicht eingeführt, da Radfahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen mit Anspruchskürzungen rechnen müssen.
Wie begründet das OLG Schleswig-Holstein die indirekte Helmpflicht?
Nach Auffassung des OLG kann heutzutage davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr einen Helm trägt. Das besondere Verletzungsrisiko im Straßenverkehr rechtfertige diese Erwartung, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung.