Según una sentencia del OLG Schleswig-Holstein del 05.06.2013, a un ciclista que circula por la vía pública y colisiona con un tercero que actúa de forma contraria a las normas de tráfico, sufriendo lesiones en la cabeza, se le imputa por regla general una corresponsabilidad si no llevaba casco. El tribunal fundamenta esta decisión en que el lesionado omitió medidas de protección para su propia seguridad.
Actualizado: septiembre de 2013
Más sobre el tema en el artículo Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.
Preguntas relacionadas
Besteht in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?
Eine allgemeine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht in Deutschland nicht. Allerdings hat das OLG Schleswig-Holstein mit seiner Mitverschuldens-Rechtsprechung faktisch eine indirekte Helmpflicht eingeführt, da Radfahrer ohne Helm bei Kopfverletzungen mit Anspruchskürzungen rechnen müssen.
Wie begründet das OLG Schleswig-Holstein die indirekte Helmpflicht?
Nach Auffassung des OLG kann heutzutage davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigener Schäden beim Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr einen Helm trägt. Das besondere Verletzungsrisiko im Straßenverkehr rechtfertige diese Erwartung, auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung.
Welcher Sachverhalt lag der OLG-Entscheidung zum Fahrradhelm zugrunde?
Die Halterin eines am Fahrbahnrand parkenden PKWs öffnete unmittelbar vor einer sich nähernden Radfahrerin die Fahrertür. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Tür, stürzte auf den Hinterkopf und erlitt schwere Schädel-Hirnverletzungen. Trotz des Verschuldens der Autofahrerin wurde der Radfahrerin ein Mitverschulden wegen des fehlenden Helms angelastet.