El plazo para solicitar el Lohnsteuerfreibetrag se ha trasladado al 1 de noviembre del año anterior a aquel en el que deba aplicarse la reducción. De este modo, los trabajadores disponen de algo más de tiempo para presentar su solicitud ante el Finanzamt (Agencia Tributaria alemana) dentro del plazo.
Actualizado: diciembre de 2024
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