Pregunta

¿Cómo funciona la acreditación simplificada de los gastos accesorios de viaje durante tres meses?

El trabajador solo debe documentar mediante justificantes los gastos accesorios de viaje efectivamente incurridos y de carácter periódico durante un período representativo de tres meses. A partir de estos importes se calcula una media diaria que podrá aplicarse mientras las circunstancias no varíen sustancialmente.

Actualizado: diciembre de 2012

Más sobre el tema en el artículo LKW Fahrer: Übernachtungspauschalen und vereinfachter Nachweis von Reisenebenkosten.

Preguntas relacionadas

  • Dürfen LKW-Fahrer bei Übernachtung in der Schlafkabine Übernachtungspauschalen ansetzen?

    Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 28.03.2012 (VI R 48/11) dürfen LKW-Fahrer, die in der Schlafkabine ihres LKW übernachten, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden. Liegen keine Einzelnachweise über die tatsächlichen Kosten vor, sind die Aufwendungen zu schätzen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Reisenebenkosten können LKW-Fahrer bei Übernachtung im Fahrzeug geltend machen?

    Als Reisenebenkosten kommen insbesondere Gebühren für die Benutzung sanitärer Einrichtungen (Toiletten, Dusch- und Waschgelegenheiten) auf Raststätten sowie Aufwendungen für die Reinigung der eigenen Schlafkabine in Betracht. Diese Kosten können neben den Verpflegungspauschalen zusätzlich angesetzt werden.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie wird der tägliche Durchschnittsbetrag für Reisenebenkosten berechnet?

    Die Summe der nachgewiesenen Aufwendungen aus dem 3-Monats-Zeitraum wird durch die Anzahl der Tage der Auswärtstätigkeit geteilt. Beispiel: 180 Euro Aufwendungen bei 60 Tagen Auswärtstätigkeit ergeben einen täglichen Durchschnittswert von 3 Euro, der pro Reisetag als Werbungskosten oder steuerfreie Arbeitgebererstattung angesetzt werden kann.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Zählen Wertbons aus Raststätten-Sanitäranlagen zu den nachweisbaren Reisenebenkosten?

    Nein. Bei der Benutzung sanitärer Einrichtungen auf Raststätten sind nur die tatsächlichen Benutzungsgebühren aufzuzeichnen. Die als Wertbons ausgegebenen Beträge dürfen nicht als Reisenebenkosten berücksichtigt werden.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas