Pregunta

¿Qué requisitos exige el BFH respecto a los esfuerzos de alquiler en caso de desocupación prolongada?

Según la sentencia del BFH de 11.12.2012 (Az. IX R 14/12), los arrendadores deben adaptar sus esfuerzos cuando la desocupación persiste. Esto incluye, en particular, concesiones en el importe del alquiler y la elección de vías de comercialización más adecuadas. Medidas estándar, como anuncios periódicos en prensa al precio del índice de referencia, no son suficientes en casos de desocupación de varios años.

Actualizado: febrero de 2013

Más sobre el tema en el artículo Langjähriger Leerstand von Wohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht? Aktuelles Urteil und allgemeines Problem, zu dem noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind!.

Preguntas relacionadas

  • Wann erkennt das Finanzamt Werbungskosten bei langjährigem Wohnungsleerstand an?

    Werbungskosten bei leerstehenden Wohnungen sind nur abziehbar, wenn der Eigentümer eine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen kann. Dazu muss er ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen entfalten. Fehlt diese Absicht oder werden die Bemühungen über Jahre nicht angepasst, lehnt das Finanzamt den Verlustabzug ab.

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  • Reichen regelmäßige Zeitungsanzeigen zur Mietspiegelmiete als Nachweis der Vermietungsabsicht aus?

    Nein, allein quartalsweise Anzeigen in überregionalen Zeitungen mit Mietforderungen nach Mietspiegel genügen bei langjährigem Leerstand nicht. Der BFH verlangt eine Anpassung der Strategie, etwa durch Mietsenkungen oder andere Vermarktungswege wie Makler oder Onlineportale. Andernfalls fehlt der Nachweis einer ernsthaften Einkünfteerzielungsabsicht.

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  • Was passiert steuerlich, wenn die Vermietungsbemühungen für eine Wohnung vollständig eingestellt werden?

    Werden die Bemühungen um einen Mieter komplett eingestellt, entfällt die Einkünfteerzielungsabsicht. Damit sind die laufenden Kosten der leerstehenden Räume steuerlich nicht mehr als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abziehbar. Negative Einkünfte werden vom Finanzamt in solchen Fällen nicht anerkannt.

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  • Welche Konsequenzen hat das BFH-Urteil IX R 14/12 für Eigentümer mit Leerstandsobjekten?

    Eigentümer leerstehender Wohnungen müssen ihre Vermietungsstrategie aktiv dokumentieren und bei längerem Leerstand nachweisbar anpassen. Empfehlenswert sind dokumentierte Mietsenkungen, Maklerbeauftragungen und der Wechsel der Vermarktungskanäle. Ohne solche Anpassungen droht die rückwirkende Aberkennung von Werbungskostenüberschüssen.

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