Pregunta

¿Cuándo reconoce la Finanzamt los gastos deducibles (Werbungskosten) en caso de viviendas vacías durante años?

Los gastos deducibles (Werbungskosten) por viviendas vacías solo son deducibles si el propietario puede acreditar la intención de obtener ingresos por arrendamiento. Para ello debe realizar gestiones de alquiler serias y sostenidas. Si falta dicha intención o las gestiones no se ajustan a lo largo de los años, la Finanzamt rechaza la deducción de las pérdidas.

Actualizado: febrero de 2013

Más sobre el tema en el artículo Langjähriger Leerstand von Wohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht? Aktuelles Urteil und allgemeines Problem, zu dem noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind!.

Preguntas relacionadas

  • Welche Anforderungen stellt der BFH an Vermietungsbemühungen bei langjährigem Leerstand?

    Nach dem BFH-Urteil vom 11.12.2012 (IX R 14/12) müssen Vermieter ihre Bemühungen bei anhaltendem Leerstand anpassen. Dazu gehören insbesondere Zugeständnisse bei der Miethöhe sowie die Wahl geeigneterer Vermarktungswege. Reine Standardmaßnahmen wie regelmäßige Zeitungsanzeigen zum Mietspiegelpreis reichen bei jahrelangem Leerstand nicht aus.

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  • Reichen regelmäßige Zeitungsanzeigen zur Mietspiegelmiete als Nachweis der Vermietungsabsicht aus?

    Nein, allein quartalsweise Anzeigen in überregionalen Zeitungen mit Mietforderungen nach Mietspiegel genügen bei langjährigem Leerstand nicht. Der BFH verlangt eine Anpassung der Strategie, etwa durch Mietsenkungen oder andere Vermarktungswege wie Makler oder Onlineportale. Andernfalls fehlt der Nachweis einer ernsthaften Einkünfteerzielungsabsicht.

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  • Was passiert steuerlich, wenn die Vermietungsbemühungen für eine Wohnung vollständig eingestellt werden?

    Werden die Bemühungen um einen Mieter komplett eingestellt, entfällt die Einkünfteerzielungsabsicht. Damit sind die laufenden Kosten der leerstehenden Räume steuerlich nicht mehr als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abziehbar. Negative Einkünfte werden vom Finanzamt in solchen Fällen nicht anerkannt.

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  • Welche Konsequenzen hat das BFH-Urteil IX R 14/12 für Eigentümer mit Leerstandsobjekten?

    Eigentümer leerstehender Wohnungen müssen ihre Vermietungsstrategie aktiv dokumentieren und bei längerem Leerstand nachweisbar anpassen. Empfehlenswert sind dokumentierte Mietsenkungen, Maklerbeauftragungen und der Wechsel der Vermarktungskanäle. Ohne solche Anpassungen droht die rückwirkende Aberkennung von Werbungskostenüberschüssen.

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