Pregunta

¿Bastan los anuncios periódicos en prensa al precio del índice de referencia de alquileres como prueba de la intención de arrendar?

No, los anuncios trimestrales en periódicos suprarregionales con rentas conforme al Mietspiegel no son suficientes en caso de desocupación prolongada. El BFH exige una adaptación de la estrategia, por ejemplo mediante reducciones del alquiler u otros canales de comercialización como agentes inmobiliarios o portales en línea. De lo contrario, falta la prueba de una intención seria de obtener ingresos.

Actualizado: febrero de 2013

Más sobre el tema en el artículo Langjähriger Leerstand von Wohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht? Aktuelles Urteil und allgemeines Problem, zu dem noch weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind!.

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  • Wann erkennt das Finanzamt Werbungskosten bei langjährigem Wohnungsleerstand an?

    Werbungskosten bei leerstehenden Wohnungen sind nur abziehbar, wenn der Eigentümer eine Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen kann. Dazu muss er ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen entfalten. Fehlt diese Absicht oder werden die Bemühungen über Jahre nicht angepasst, lehnt das Finanzamt den Verlustabzug ab.

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  • Welche Anforderungen stellt der BFH an Vermietungsbemühungen bei langjährigem Leerstand?

    Nach dem BFH-Urteil vom 11.12.2012 (IX R 14/12) müssen Vermieter ihre Bemühungen bei anhaltendem Leerstand anpassen. Dazu gehören insbesondere Zugeständnisse bei der Miethöhe sowie die Wahl geeigneterer Vermarktungswege. Reine Standardmaßnahmen wie regelmäßige Zeitungsanzeigen zum Mietspiegelpreis reichen bei jahrelangem Leerstand nicht aus.

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  • Was passiert steuerlich, wenn die Vermietungsbemühungen für eine Wohnung vollständig eingestellt werden?

    Werden die Bemühungen um einen Mieter komplett eingestellt, entfällt die Einkünfteerzielungsabsicht. Damit sind die laufenden Kosten der leerstehenden Räume steuerlich nicht mehr als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung abziehbar. Negative Einkünfte werden vom Finanzamt in solchen Fällen nicht anerkannt.

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  • Welche Konsequenzen hat das BFH-Urteil IX R 14/12 für Eigentümer mit Leerstandsobjekten?

    Eigentümer leerstehender Wohnungen müssen ihre Vermietungsstrategie aktiv dokumentieren und bei längerem Leerstand nachweisbar anpassen. Empfehlenswert sind dokumentierte Mietsenkungen, Maklerbeauftragungen und der Wechsel der Vermarktungskanäle. Ohne solche Anpassungen droht die rückwirkende Aberkennung von Werbungskostenüberschüssen.

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