Pregunta

¿Qué motivos empresariales pueden rechazar válidamente una solicitud de trabajo a tiempo parcial?

Conforme al § 8 Abs. 4 TzBfG, los motivos deben afectar de forma sustancial a la organización, al flujo de trabajo o a la seguridad en la empresa, o generar costes desproporcionados. No bastan referencias genéricas al trabajo por turnos o a dificultades organizativas generales. La carga de la alegación y de la prueba sobre el peso de los motivos recae en el empleador.

Actualizado: agosto de 2013

Más sobre el tema en el artículo LAG Köln: Teilzeit- Anspruch des Arbeitnehmers bejaht.

Preguntas relacionadas

  • Haben Schichtarbeiter Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit?

    Ja, auch Schichtarbeiter können nach § 8 TzBfG einen Anspruch auf Teilzeit haben. Das LAG Köln (Urteil vom 10.01.2013, Az. 7 Sa 766/12) bejahte den Teilzeitanspruch eines bislang dreischichtig in Vollzeit arbeitenden Maschinenführers, der nach der Elternzeit nur noch vormittags arbeiten wollte. Entscheidend ist, dass dem Wunsch keine ausreichend gewichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Voraussetzungen müssen für einen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG erfüllt sein?

    Der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen und das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestanden haben. Der Teilzeitanspruch besteht, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG). Diese müssen gewichtig sein und über den üblichen organisatorischen Aufwand hinausgehen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Reicht zusätzlicher Organisationsaufwand als Ablehnungsgrund für Teilzeit aus?

    Nein, gewisse organisatorische Anstrengungen sind nach Auffassung des LAG Köln bei jeder Einrichtung von Teilzeitarbeit erforderlich und gesetzesimmanent. Argumente wie zusätzliche Schichtübergaben oder mögliche Produktionsverzögerungen reichen für sich allein nicht aus, um den Teilzeitanspruch abzulehnen. Der Arbeitgeber muss konkrete, gewichtige betriebliche Gründe nachweisen.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Bedeutung hat das LAG-Köln-Urteil vom 10.01.2013 für Arbeitgeber im Schichtbetrieb?

    Das Urteil (Az. 7 Sa 766/12) verdeutlicht, dass auch in dreischichtigen Produktionsbetrieben Teilzeitwünsche grundsätzlich umzusetzen sind. Arbeitgeber müssen prüfen, ob durch organisatorische Anpassungen eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden kann, statt diese pauschal abzulehnen. Eine Ablehnung ist nur bei nachweislich erheblichen betrieblichen Nachteilen rechtssicher.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas