Pregunta

¿Hasta cuándo se pueden presentar las solicitudes de exención (Freistellungsauftrag) para rendimientos del capital a partir de 2018?

Desde 2018, las solicitudes de exención pueden presentarse o modificarse, en general, con efecto retroactivo hasta el 31/01 del año siguiente. Esto permite distribuir posteriormente de forma óptima el importe exento entre varias cuentas bancarias. No obstante, cada banco decide si aplica esta ampliación del plazo, por lo que se recomienda consultarlo con la entidad correspondiente.

Actualizado: noviembre de 2017

Más sobre el tema en el artículo KURZ GEFASST: DAS ändert sich im Jahr 2018.

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