Pregunta

¿Influye que la limpieza de residuos fuera necesaria para la venta de la casa?

No. Aunque la limpieza fuera, en la práctica, requisito para un uso razonable o para la venta del inmueble, ello no altera su calificación a efectos del impuesto sobre sucesiones. Lo decisivo es que el heredero podía aceptar la herencia jurídicamente sin necesidad de proceder previamente a dicha limpieza.

Actualizado: mayo de 2015

Más sobre el tema en el artículo Kosten für Entmüllung eines "Messie-Hauses" mindern nicht die Erbschaftsteuer.

Preguntas relacionadas

  • Sind Entmüllungskosten eines geerbten Hauses als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig?

    Nein. Nach dem Urteil des FG vom 18.12.2014 (Az. 7 K 1377/14) gehören Entmüllungskosten eines zum Nachlass gehörenden Hauses nicht zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 10 Abs. 5 ErbStG. Sie stellen vielmehr nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung dar.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Warum gelten Entmüllungskosten als Kosten der Nachlassverwaltung und nicht als Erwerbskosten?

    Die Kosten entstehen weder unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses noch mit der Erlangung des Erwerbs. Der Erbe konnte das Grundstück rechtlich auch im zugemüllten Zustand antreten; die Entmüllung diente lediglich der späteren Nutzung oder Verwertung und damit der laufenden Verwaltung.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Nachlasskosten sind erbschaftsteuerlich grundsätzlich abzugsfähig?

    Abzugsfähig sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, etwa Beerdigungskosten, Erbscheinkosten oder Kosten der Nachlassregulierung. Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten der Verwaltung des Nachlasses.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wurde gegen das Urteil des FG zu den Entmüllungskosten Revision zugelassen?

    Nein, die Revision wurde durch das Finanzgericht nicht zugelassen. Damit bleibt die Entscheidung bestehen, dass Entmüllungskosten eines Messie-Hauses die Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage nicht mindern.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas