Pregunta

¿Qué alternativas existen a la carga única elevada en una reforma para adaptación a personas con discapacidad?

Los contribuyentes deberían analizar si las obras pueden escalonarse a lo largo de varios años, de modo que la facturación y el pago se distribuyan en distintos períodos impositivos. Así, la deducción como carga extraordinaria (außergewöhnliche Belastung) puede repartirse en varios ejercicios y la carga propia razonable (zumutbare Eigenbelastung) aplicarse en cada uno de ellos. Por ello, en proyectos de mayor envergadura es recomendable una planificación previsora junto con el Steuerberater (asesor fiscal colegiado en Alemania).

Actualizado: agosto de 2015

Más sobre el tema en el artículo Keine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume aus Billigkeitsgründen – Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.

Preguntas relacionadas

  • Können hohe außergewöhnliche Belastungen aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden?

    Nein. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.04.2015 (3 K 1750/13) entschieden, dass eine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume auch dann nicht möglich ist, wenn sich die Aufwendungen im Zahlungsjahr steuerlich nicht voll auswirken. Maßgeblich sind das Abflussprinzip und der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Gegen die Entscheidung ist Revision beim BFH unter Az. VI R 36/15 anhängig.

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  • Sind Kosten für einen behindertengerechten Umbau des eigenen Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

    Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, soweit sie nicht von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) erstattet werden. Der Abzug erfolgt jedoch grundsätzlich nur im Jahr der tatsächlichen Verausgabung. Wirken sich die Kosten in diesem Jahr steuerlich nicht vollständig aus, ist eine Übertragung auf Folgejahre nicht möglich.

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  • Was besagt das Abflussprinzip bei außergewöhnlichen Belastungen?

    Das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG bedeutet, dass Ausgaben in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen führt dies dazu, dass auch sehr hohe Einmalaufwendungen nicht auf mehrere Jahre verteilt werden dürfen, selbst wenn sie den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen.

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  • Welche Folgen hat es, wenn außergewöhnliche Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen?

    Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte, geht der übersteigende Teil steuerlich verloren. Ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume ist nach geltender Rechtsprechung nicht zulässig. Ziel der gesetzlichen Regelung ist nicht die größtmögliche Steuerentlastung, sondern lediglich eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belastung im Jahr der Verausgabung.

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