Pregunta

¿Qué establece el principio de salida (Abflussprinzip) en las cargas extraordinarias?

El principio de salida según el § 11 Abs. 2 EStG implica que los gastos deben considerarse fiscalmente en el año natural en el que se hayan efectuado realmente. En relación con las cargas extraordinarias, esto supone que incluso gastos únicos muy elevados no pueden repartirse a lo largo de varios años, aunque superen la suma total de los ingresos.

Actualizado: agosto de 2015

Más sobre el tema en el artículo Keine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume aus Billigkeitsgründen – Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.

Preguntas relacionadas

  • Können hohe außergewöhnliche Belastungen aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden?

    Nein. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 23.04.2015 (3 K 1750/13) entschieden, dass eine Verteilung hoher außergewöhnlicher Belastungen auf mehrere Veranlagungszeiträume auch dann nicht möglich ist, wenn sich die Aufwendungen im Zahlungsjahr steuerlich nicht voll auswirken. Maßgeblich sind das Abflussprinzip und der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Gegen die Entscheidung ist Revision beim BFH unter Az. VI R 36/15 anhängig.

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  • Sind Kosten für einen behindertengerechten Umbau des eigenen Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung abziehbar?

    Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden, soweit sie nicht von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) erstattet werden. Der Abzug erfolgt jedoch grundsätzlich nur im Jahr der tatsächlichen Verausgabung. Wirken sich die Kosten in diesem Jahr steuerlich nicht vollständig aus, ist eine Übertragung auf Folgejahre nicht möglich.

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  • Welche Folgen hat es, wenn außergewöhnliche Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen?

    Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen den Gesamtbetrag der Einkünfte, geht der übersteigende Teil steuerlich verloren. Ein Vor- oder Rücktrag in andere Veranlagungszeiträume ist nach geltender Rechtsprechung nicht zulässig. Ziel der gesetzlichen Regelung ist nicht die größtmögliche Steuerentlastung, sondern lediglich eine angemessene Berücksichtigung der besonderen Belastung im Jahr der Verausgabung.

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  • Welche Alternativen bestehen zur einmaligen hohen Belastung beim behindertengerechten Umbau?

    Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sich Maßnahmen über mehrere Jahre strecken lassen, sodass Rechnungsstellung und Zahlung in verschiedene Veranlagungszeiträume fallen. So kann der Abzug als außergewöhnliche Belastung gezielt auf mehrere Jahre verteilt und die zumutbare Eigenbelastung mehrfach genutzt werden. Eine vorausschauende Planung mit dem Steuerberater ist daher bei größeren Baumaßnahmen empfehlenswert.

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