En el caso resuelto, el laboratorio facturó las prestaciones directamente al paciente, lo que no impidió la exención del IVA. Lo decisivo es que la prestación se prescriba con finalidad terapéutica y se realice en el marco de una profesión sanitaria por personal debidamente cualificado.
Actualizado: septiembre de 2016
Más sobre el tema en el artículo Keine Umsatzsteuer bei medizinischen Labortests! Revision des FG-Urteils beim BFH anhängig….
Preguntas relacionadas
Sind von Therapeuten angeordnete Labortests umsatzsteuerfrei?
Nach dem Urteil des FG Niedersachsen vom 03.09.2015 (AZ 16 K 340/12) sind Labortests, die von Therapeuten im Rahmen eines ärztlichen oder arztähnlichen Heilberufs (z.B. Heilpraktiker) angeordnet werden, gemäß § 4 Nr. 14 a S. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Revision beim BFH unter dem AZ V R 25/16 anhängig ist.
Welche Voraussetzungen müssen Laborleistungen für die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 a UStG erfüllen?
Die Laborleistungen müssen im Rahmen der Ausübung eines ärztlichen oder arztähnlichen Berufs erbracht werden. Dazu müssen die handelnden Personen die entsprechende berufliche Qualifikation besitzen und die Leistungen müssen durch einen Therapeuten angeordnet sein. Die Anordnungen sind zudem hinreichend zu dokumentieren.
Wie ist die Anordnung von Labortests durch Therapeuten nachzuweisen?
Der Laborbetreiber muss die therapeutische Anordnung hinreichend dokumentieren. Im Streitfall hatte die Klägerin die Anordnungen schriftlich festgehalten; zur Überprüfung wurden nach dem Zufallsprinzip einige Therapeuten ausgewählt, deren schriftliche Bestätigungen die Anordnungen belegten.
Welches Aktenzeichen hat die anhängige Revision beim BFH zu Labortests?
Die Revision gegen das Urteil des FG Niedersachsen vom 03.09.2015 (AZ 16 K 340/12) ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen V R 25/16 anhängig. Bis zur Entscheidung des BFH besteht in vergleichbaren Fällen eine gewisse Rechtsunsicherheit.