Pregunta

¿Es posible la deducción del IVA soportado de una fiesta de empresa si se supera el límite de 110 euros?

No. Según la jurisprudencia más reciente, el empleador pierde el derecho a la deducción del IVA soportado sobre los costes del evento empresarial cuando se supera el límite de 110 euros por participante. A cambio, tampoco debe liquidarse IVA sobre la retirada o la entrega gratuita a los trabajadores.

Actualizado: octubre de 2012

Más sobre el tema en el artículo Kein Vorsteuer-Abzug mehr aus zu teuren Betriebsveranstaltungen.

Preguntas relacionadas

  • Bis zu welcher Grenze bleibt eine Betriebsveranstaltung lohnsteuer- und sozialabgabenfrei?

    Pro Arbeitnehmer und Veranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer und Kosten für Begleitpersonen). Diese Begünstigung greift für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr. Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, entfällt die Steuerfreiheit insgesamt für den übersteigenden Teil bzw. nach aktueller Auslegung für die gesamte Zuwendung.

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  • Welche lohnsteuerlichen Folgen hat eine Betriebsfeier über 110 Euro pro Teilnehmer?

    Wird die 110-Euro-Grenze überschritten, bleibt die Zuwendung lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann die Versteuerung pauschal mit 25 Prozent übernehmen. Verzichtet er auf die Pauschalierung, muss jeder Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil individuell in seiner Lohnsteuer nachversteuern.

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  • Wie hoch ist die pauschale Lohnsteuer bei einer Betriebsfeier mit 140 Euro Kosten pro Teilnehmer?

    Bei Kosten von 140 Euro pro Teilnehmer kann der Arbeitgeber die Zuwendung mit 25 Prozent pauschal versteuern. Die pauschale Lohnsteuer beträgt damit 35 Euro pro Arbeitnehmer. Hinzu kommen noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

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  • Wie werden Kosten für Begleitpersonen bei der 110-Euro-Grenze berücksichtigt?

    Die Kosten für eine Begleitperson, etwa den Ehepartner, werden dem Arbeitnehmer zugerechnet und fließen in die 110-Euro-Grenze ein. Es findet keine separate Freibetragsbetrachtung für die Begleitperson statt. Dadurch wird die Grenze schneller überschritten, was sowohl Vorsteuerabzug als auch Lohnsteuerfreiheit gefährdet.

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